Generalversammlung

Wissenswertes zum Thema

Die Generalversammlung ist mit einem "Parlament der eG" vergleichbar und das oberste Willensbildungsorgan der Genossenschaft. Sie setzt sich aus den Mitgliedern der Genossenschaft zusammen, die hier ihre Mitgliedschaftsrechte ausüben können. Die Generalversammlung findet jährlich statt und entscheidet z. B. über Satzungsänderungen, Wahl und Entlastung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, Feststellung des Jahresabschlusses. Außerdem beschließt die Generalversammlung über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Deckung eines Jahresfehlbetrags. Bei Genossenschaften, die keinen Aufsichtsrat haben, nimmt die Generalversammlung auch die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates wahr.

Nutzen Sie unsere Muster für Einladungen, Protokolle und Stimmrechtsvollmachten und kontaktieren Sie unsere Experten bei Fragen rund um die Durchführung Ihrer Generalversammlung.

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Unsere Experten beraten Sie umfänglich bei allen Fragen rund um die Generalversammlung. 

Hierzu gehören z.B.

  • die Begleitung oder Moderation Ihrer Generalversammlung
  • die Erarbeitung einer Tagesordnung bei besonderen Beschlüssen
  • die Unterstützung bei Mitgliederfragen.

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