Prüfungs-Check
Liegt die Bilanzsumme
Der Prüfungsumfang ist abhängig von der Höhe der Bilanzsumme und der Umsatzerlöse, der Mitarbeiterzahl sowie weiteren Faktoren.
Ihrer Genossenschaft über 350.000 Euro?
- ja
- nein
Liegt die Summe der Umsatzerlöse
Der Prüfungsumfang ist abhängig von der Höhe der Bilanzsumme und der Umsatzerlöse, der Mitarbeiterzahl sowie weiteren Faktoren.
Ihrer Genossenschaft über 700.000 Euro?
- ja
- nein
Hatte ihre Genossenschaft mehr als 10 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
Ermitteln Sie jeweils die Anzahl der Mitarbeiter an jedem Quartalsende. Addieren Sie diese und teilen die Summe durch vier.
?
- ja
- nein
Lag die Bilanzsumme ihrer Genossenschaft über 1,5 Mio. Euro?
- ja
- nein
Lagen die Umsatzerlöse ihrer Genossenschaft über 3,0 Mio. Euro?
- ja
- nein
Zusätzliche Angaben
Besteht eine Nachschusspflicht
Die Satzung kann unterschiedliche Regelungen und Formulierungen zur Nachschusspflicht enthalten. Voraussetzung für eine Prüfung nach § 53a GenG ist, dass die Nachschusspflicht ausgeschlossen ist, bzw. die Mitglieder nicht zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet sind. Das muss in der Satzung eindeutig so geregelt sein.
in der Satzung?
- ja
- nein
Wurde ein Mitgliederdarlehen nach § 21b GenG
Hierbei handelt es sich um Darlehen von Mitgliedern, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- zweckgebunden zugunsten einer konkreten Investition ins Anlagevermögen>
- Darlehenssumme < 25.000 EUR je Mitglied
- Gesamtbetrag der zu diesem Zweck von den Mitgliedern gewährten Darlehen < 2,5 Mio. EUR
- Sollzinssatz gem. § 21b Abs. 1 Nr. 4
Andere von Mitgliedern gewährte Darlehen stehen einer Prüfung gem. § 53a GenG nicht
entgegengenommen?
- ja
- nein
Handelt es sich um die erste Prüfung der Genossenschaft nach Gründung?
- ja
- nein
War die letzte Prüfung
Die Prüfungsart finden Sie auf dem Deckblatt Ihres letzten Prüfungsberichts.
eine vereinfachte Prüfung nach § 53a GenG?
- ja
- nein