Prüfung nach § 53 Abs. 1 und 2 GenG
Ihr Ergebnis
Bei Ihrer Genossenschaft führen wir eine Prüfung nach § 53 Abs. 1 und 2 GenG durch. Das bedeutet:
Der Jahresabschluss ist prüfungspflichtig.
Die Prüfung wird als Vor-Ort-Prüfung in den Räumen der Genossenschaft durchgeführt.
Der zuständige Prüfer setzt sich direkt mit Ihnen in Verbindung.