Wissenswertes zum Thema

Mitglieder und Geschäfts­guthaben

Der Vorstand ist verpflichtet, eine Mitgliederliste zu führen. Dort ist jedes Mitglied mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben einzutragen.

Mitglieder der Genossenschaft können sowohl natürliche als auch juristische Personen und Personengesellschaften wie die oHG und die KG sein. Auch eine GbR kann Mitglied der eG werden.

Damit die Mitgliedschaft rechtswirksam wird, muss das Mitglied eine Beitrittserklärung unterschreiben und der Vorstand muss den Beitritt zulassen.

Aus der Genossenschaft ausscheiden kann ein Mitglied auf verschiedene Weise: durch Kündigung, Übertragung seines gesamten Geschäftsguthabens, Tod, Auflösung oder Erlöschen der juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft, Verschmelzung, Ausschlagung oder sonstige in der Satzung geregelte Beendigungsgründe.

Laden Sie sich hier die Muster zum Thema Mitgliederwesen herunter und lassen Sie sich von unseren Experten beraten.

Das sollten Sie wissen...

Mitgliederliste
Erwerb der Mitgliedschaft
Beendigung der Mitgliedschaft
Geschäftsanteil vs. Geschäftsguthaben
Bilanzierung von Geschäftsguthaben

Praxistipps

Mitgliederakte
Stammdatenblatt / Checkliste
Mitgliederliste

FAQ Mitgliedschaft, Beteiligung und Geschäftsbeziehung

Bei vielen Genossenschaften tauchen ähnliche Probleme auf. Deshalb haben wir typische Fragestellungen, die uns in unserer Beratungspraxis begegnet sind, in dieser Liste von Fragen und Antworten zusammengestellt. Die Darstellung ist sorgfältig bearbeitet und befindet sich auf dem Rechtsstand zu Beginn des Jahres 2021. Gleichwohl ersetzt dies keine Rechtsberatung, die immer auf der Grundlage eines konkreten Sachverhaltes abgewogen werden muss. Es geht hier um eine erste Orientierung. Zu allen Antworten haben wir einen Hinweis auf die entsprechende Kommentierung im Kommentar zum Genossenschaftsgesetz "Lang / Weidmüller" hinterlegt, so dass dort leicht ergänzende und vertiefte Informationen verfügbar sind. Bei weitergehenden Fragen sollten Sie ggf. Rechtsberater einschalten. wenden Sie sich gerne an unsere AWADO - Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Beitritt zur Genossenschaft

Kann der Beitritt zur Genossenschaft per E-Mail erklärt werden?
Warum muss die Beitrittserklärung besondere Zusicherungen des Mitgliedes zur Einhaltung von Zahlungspflichten oder einen Hinweis auf eine längere Kündigungsfrist enthalten?
Ist ein Beitritt auch wirksam, wenn dem neuen Mitglied keine Satzung ausgehändigt wurde?
Beginnt die Mitgliedschaft schon vor der Übermittlung der Bestätigung über die Eintragung in der Mitgliederliste?
Kann eine Beitrittserklärung widerrufen oder angefochten werden?
Muss eine Genossenschaft jeden aufnehmen, der ihr beitreten will?

Vererbung und Übertragung der Beteiligung

Wird ein Erbe automatisch Mitglied in der Genossenschaft?
Wer vertritt eine Erbengemeinschaft gegenüber der Genossenschaft?
Kann die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft anderen Personen übertragen werden?
Was bedeutet „Geschäftsguthabenübertragung“?
Muss die Genossenschaft einer Geschäftsguthabenübertragung vor ihrer Wirksamkeit zustimmen?

Kündigung der Mitgliedschaft

Kann die Kündigung der Mitgliedschaft auch mündlich oder per E-Mail erfolgen?
Warum wird eine Kündigung nicht sofort, sondern erst nach Ablauf einer Kündigungsfrist, wirksam?
Kann eine Kündigung auch von einem Vertreter des Mitgliedes erklärt werden?
Ist auch eine außerordentliche oder fristlose Kündigung der Mitgliedschaft möglich?

Ausschluss aus der Genossenschaft

Aus welchen Gründen kann ein Mitglied aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden?
Wer ist für den Ausschluss zuständig?
Kann das Mitglied gegen den Ausschluss Beschwerde einlegen oder vor Gericht klagen?

Finanzielle Beteiligung an der Genossenschaft

Was bedeuten Geschäftsguthaben und Geschäftsanteil?
Wer legt fest, in welcher Höhe und Anzahl Geschäftsanteile von Mitgliedern gezeichnet werden dürfen?
Erhalten Mitglieder eine Bestätigung über die Zahl der Geschäftsanteile und die Höhe des Geschäftsguthabens?
Wann müssen die Einzahlungen auf die übernommene Beteiligung an die Genossenschaft geleistet werden?
Wer bestimmt, in welcher Höhe und wann eine Dividende auf das Geschäftsguthaben gezahlt wird?
Was geschieht mit der Beteiligung, wenn die Genossenschaft einen Verlust in ihrer Bilanz ausweist?
Müssen bei Verlusten oder Insolvenz der Genossenschaft weitere Beträge als Nachschuss oder Zuzahlung an die Genossenschaft gezahlt werden?
Gibt es bei Genossenschaften eine Pflicht zur Zahlung laufender Beiträge?
Wann wird das Geschäftsguthaben an das Mitglied zurückgezahlt?
Ist es möglich, dass nicht das gesamte eingezahlte Geschäftsguthaben zurückgezahlt wird?
Was bedeutet ein „Mindestkapital“ bei der Genossenschaft?
Erhält ein Mitglied bei seinem Ausscheiden auch einen Anteil an den in der Bilanz ausgewiesenen Rücklagen der Genossenschaft?
Kann die Beteiligung an der Genossenschaft durch Gläubiger des Mitgliedes gepfändet werden?
Was passiert in der Insolvenz des Mitgliedes mit der Genossenschaftsbeteiligung?
Warum gibt es bei manchen Genossenschaften Nachrangdarlehn?

Geschäftsbeziehungen zu der Genossenschaft

Ist das Mitglied verpflichtet, mit der Genossenschaft eine Geschäftsbeziehung zu unterhalten?
Darf die Genossenschaft ablehnen, mit einem Mitglied Geschäfte zu machen?
Was bedeutet „Lieferordnung“ oder „Benutzungsbedingungen“?
Was ist ein „Nutzungsvertrag“ bei einer Wohnungsgenossenschaft?
Kann bei einem Verstoß gegen eine Lieferverpflichtung von der Genossenschaft eine Strafe festgesetzt werden?
Muss die Genossenschaft alle Mitglieder gleich behandeln?
Darf die Genossenschaft Geschäfte nur mit Mitgliedern machen oder mit allen interessierten Personen?
Laufen Verträge mit der Genossenschaft auch weiter, wenn die Mitgliedschaft beendet ist?

Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beraten Sie umfänglich bei allen Fragen rund um die Mitgliedschaft. 

Hierzu gehören z.B.

  • die rechtliche Beurteilung individueller Sachverhalte in Ihrer Genossenschaft
  • die Unterstützung bei der Einrichtung einer effizienten Mitgliederverwaltung
  • die Beantwortung sämtlicher Fragen im Zusammenhang mit den Geschäftsguthaben.

 

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